Taxi Ida, Bahnhofstr. 5, 56130 Bad Ems
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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen Taxi Ida und deren Kunden. Stehen die AGB’s mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit Taxi Ida in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gelten die vorliegenden AGB’s vor, und zwar auch, wenn Taxi Ida in Kenntnis entgegen sprechender oder abweichender AGB’s des Kunden oder Dritter diesen nicht widersprochen hat und die Leistung vorbehaltlos erbringt. Die angebotenen Leistungen beziehen sich auf gewerbliche Personenbeförderung und Kurierfahrten.

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zwischen Taxi Ida und dem Kunden durch mündliche, schriftliche, per Fax oder E-Mail erfolgte Anmeldung des Kunden und der Auftragsbestätigung durch Taxi Ida zum Abschluß. Taxi Ida bestätigt den erteilten Auftrag in der Regel sofort, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zum Abschluß, das beauftragte Leistungen tatsächlich erbracht wurden. Bestimmungen in den vorausgegangenen Sätzen gelten auch für Ergänzungen und ab Änderungen des Auftrages.

§3 Leistungen von Taxi Ida

Taxi Ida stellt eine/n von der Stadt Bad Ems ausgebildeten und geprüften Fahrer/in zur Verfügung, welche in regelmäßigen und gesetzlichen Abständen alle gesundheitlichen/sicherheitsrelevanten Prüfungen absolvieren. Die eingesetzten Fahrzeuge entsprechend den Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes (StVG), Der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (STVZO) und befinden sich in einwandfreiem Zustand.

§4 Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich pünktlich zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort zu erscheinen. Wartezeiten gehen zulasten des Kunden (wenn nicht anders vereinbart).
Der Kunde verpflichtet sich, uns alle für die Durchführung des Auftrages notwendigen Daten mitzuteilen (z.B. Datum und Uhrzeit der Fahrt, Name des Fahrgastes, Angaben zu Kindern, Personenanzahl, Flug Nummer  usw.). Besonders bei Beförderung von Kindern ist es wichtig bereits bei der Fahrtbestellung anzugeben und Angaben zu machen bezüglich Anzahl / Alter gegebenenfalls Größe und Gewichts, damit die Mitnahme der gesetzlichen Rückhalteeinrichtungen sichergestellt werden kann. Sollten diese Angaben versäumt worden sein, kann der Fahrer die Mitnahme beziehungsweise die Fahrt verweigern. Die Kosten für Anfahrt und Zeitaufwand sind vom Kunden zu tragen. Der Kunde ist verpflichtet sorgsam mit dem Fahrzeug umzugehen und den Innenraum nicht zu verschmutzen. Für Verunreinigungen oder Beschädigungen an dem Fahrzeug können den Kunden die Reinigungs beziehungsweise Reparaturkosten zuzüglich des Fahrzeugausfallskosten in Rechnung gestellt werden.

Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Bei Fahrten über 6 Stunden ist dem Fahrer ein Mittagessen zu zahlen.

§5 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Taxitarif richtet sich nach der Taxi Tarifverordnung des Rhein-Lahn Kreises, und darf innerhalb des Tarifgebietes nicht abweichen. Alle anderen Preise richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste oder dem schriftlichen Angebot von Taxi Ida. Die Bezahlung kann durch Barzahlung, Kreditkarten Zahlung (American express, Visa, Mastercard) oder durch Überweisung erfolgen. In jedem Fall wird eine Rechnung ausgestellt.

§6 Beförderung von Personen und Sachen

6.1 Die Kunden haben sich jederzeit so zu verhalten, dass die Sicherheit des Fahrzeuges und des Fahrers, ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Fahrgäste sowie sonstiger Dritter nicht gefährdet wird. Sie tragen die Verantwortung für die Einhaltung der Anschnallpflicht für sich sowie für die Beaufsichtigung und die Einhaltung der Sicherungspflicht in ihrer Begleitung befindlicher minderjähriger Personen sowie für die Beaufsichtigung und ordnungsgemäße Sicherung mitgeführter Tiere. Die Kunden haben Sorge zu tragen, dass sie oder ihre sich in ihrer Begleitung befindliche minderjährige Fahrgäste die Fahrzeugtüren nur auf Aufforderung durch den Fahrer öffnen. Kunden und sie begleitende Personen sind gleichwohl verpflichtet zu prüfen, ob ein öffnen der Türen gefahrlos möglich ist. Im Falle von Schäden haften Kunden und sie begleitende Personen für sämtliche von ihnen verursachte Schä­den.

6.2 Auf be­son­de­re Beförderungswünsche, insbesondere wegen gesundheitlicher Erfordernisse, oder Ankunftstermine ist bei der Bestellung und bei Fahrtantritt hinzuweisen.

6.3 Bei kilometerabhängiger Fahrpreisberechnung wird die zu Grunde zu legende Fahrstrecke auf Kundenwunsch vor Fahrtantritt gemeinsam mit dem Kunden festgelegt, bei Kilometer unabhängigen Fahrpreisen, insbesondere bei Sam­mel­fahr­ten, ist Taxi Ida die Wahl der Fahrstrecke freigestellt.

6.4 Mitgenommene Gepäckstücke und in Begleitung beförderte Tiere befinden sich während der Beförderung in der Obhut des Kunden, auch wenn Taxi Ida bei der sachgerechten Ladung und Sicherung behilflich ist. Sofern eine Ladungssicherung nicht möglich ist oder Gegenstände nur unter Inkaufnahme einer Gefährdung von Fahrer oder Fahrzeug geladen werden können, können solche Gegenstände von der Beförderung ausgeschlossen werden.

6.5 Nahrungsmittel werden nur in geschlossenen Behältnissen befördert. Eine Öffnung solcher Behältnisse oder der Genuss von Nahrungsmitteln ist während der Fahrt ohne das ausdrückliche Einverständnis von Taxi Ida untersagt. Das Rauchen in Taxen ist gesetzlich verboten.

6.6 Bei Übernahme von zum Transport geeignetem Kuriergut wird der Auf­trag­neh­mer dieses nur auf ausdrückliches Verlangen des Kunden auf Vollständigkeit prüfen. Hierzu hat der Kunde bei Übernahme eine entsprechende schriftliche Übernahmebestätigung vorzulegen. Kuriergut wird vom Auf­trag­nehmer in geeigneter Form geladen und gesichert. Zeigt sich bei Ablieferung des Kuriergutes am Fahrziel eine Mindermenge oder ein Mangel gegenüber der bestätigten Übernahmebestätigung, ist dies Taxi Ida direkt bei Anlieferung schriftlich unter Angabe von Art und Umfang des Schadens mitzuteilen.

6.7 Bei Fahrten ins Ausland verpflichtet sich der Auf­trag­ge­ber im Besitz von gültigen Ausweispapieren oder sons­tig be­nö­ti­gen Pa­pie­ren zu sein.

§7 Stornobedingungen

Bis 24 Stunden vor Auftragsbeginn ist ein Rücktritt vom Vertrag ohne Kosten möglich. Bei einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem gebuchten Auftrag, werden 25 % des voraussichtlichen Rechnungsbetrages fällig. Taxifahrten( im Tarifgebiet ) sind von den Stornierungskosten ausgeschlossen.

§8 Haftung

Taxi Ida haftet nicht für Übermittlungsfehler und für die Folgen von Verspätungen durch Verkehrsdichte, Staus, wetterbedingte Straßen und Verkehrsverhältnisse, Unfall oder höhere Gewalt. Bei Fahrzeugausfällen aller Art, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, besorgt Taxi Ida schnellstmöglich Ersatz. Grundsätzlich haftet Taxi Ida nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit und nur im Rahmen der hier zu abgeschlossenen Versicherungen. Taxi Ida haftet nicht für eventuell eintretende Beschädigungen von Gepäckstücken und deren Inhalt, für elektronische Geräte, oder sonstige Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden.

§9 Datenschutz

Die be­triebs­ und per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten wer­den aus­schließ­lich zur Ab­wick­lung des Ver­tra­ges ge­spei­chert, ver­ar­bei­tet und ver­trau­lich von Taxi Ida, un­ter Be­ach­tung der gel­ten­den ge­setz­li­chen Re­ge­lun­gen des Bun­des­da­ten­schutz­ge­set­zes be­han­delt. Es wird dies­be­zü­glich auf die ge­son­der­te Da­ten­schut­zer­klä­rung ver­wie­sen.

§10 An­zu­wen­den­des Recht, Er­fül­lungs­ort und Gerichtsstand

10.1 Es gilt deutsches Recht.

10.2 Erfüllungsort für Lieferung und Leistung sowie Zahlung ist 56130 Bad Ems.

10.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten be­stimmt sich, so­weit dies ge­setz­lich nach § 38 ZPO zu­läs­sig ist, nach 56130 Bad Ems.

§11 Sal­va­to­ri­sche Klau­sel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages wie auch dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des Vertrages und der AGB zur Folge. Sollten Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass eine Regelungslücke besteht. Die Parteien sind darüber einig, dass anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene Regelung treten soll, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was sie gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, wenn die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lücke bekannt gewesen wäre. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenem Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes, rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.